Übersicht Ausbildung

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Im Rahmen seiner Initiative „Gemeinschaftsprojekt Vereinsausbildung“ zeichnet der Deutsche Segler-Verband  DSV-Vereine aus, die ihren Mitgliedern eine hochwertige Ausbildung bieten.
Die Segelgemeinschaft Erlangen hat diese Auszeichnung vom DSV wiederholt verliehen bekommen.


In unserem Clubhaus, auf dem Dechsendorfer Weiher und dem Main-Donau-Kanal bilden wir aus für nachfolgende „Funk- und Führerscheine“, über die wir Sie gerne auch im persönlichen Gespräch informieren.
Nutzen Sie dazu einfach auf den jeweiligen Infoseiten den „Kontakt“-Link.

Sportbootführerschein „SBF“

*** Gültigkeitsbereich Seeschifffahrtstrassen
Diese amtliche Fahrerlaubnis erlaubt das Führen von Sportbooten mit einer Antriebsmaschine von mehr als 15 PS auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen bis 3 Seemeilen seewärts. Gewerbliche Bootsverleiher verlangen die Vorlage dieser Fahrerlaubnis als Nachweis der fachlichen Eignung. Sie ist außerdem Voraussetzung für den Erwerb des Sportküstenschifferscheins.
Weitere Informationen zum Führerschein und Kurs –> hier

*** Gültigkeitsbereich Binnenschifffahrtstrassen
Diese amtliche Fahrerlaubnis erlaubt das Führen von Sportbooten mit einer Länge bis zu 20m im Bereich der Binnenwasserstraßen.
Sie wird untergliedert in Segelboote (ohne Antriebsmaschine) und Motorboote (mit Antriebsmaschine) mit einer Leistung von mehr als 15 PS (Verbrenner) oder 7,5kW (Elektroantrieb).
Weitere Informationen zu diesem zum Führerschein und Kurs –> hier

Sportküstenschifferschein „SKS“

Der Sportbootküstenschifferschein ist der amtlich empfohlene Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern. (alle Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandsküste)
Weitere Informationen zu diesem Führerschein und Kurs –> hier

Funkscheine „SRC“ / „UBI“

***Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis „SRC“ (Short Range Certificate)
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis berechtigt die Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem für UKW.
Es ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine UKW-Funkanlage an Bord ist.
Weitere Informationen zu diesem Funkschein und Kurs –> hier

***UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk „UBI“
Das UKW-Sprechfunkzeugnis ist die amtliche Erlaubnis zum Bedienen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Es ist für den Schiffsführer vorgeschrieben.
Weitere Informationen zu diesem Funkschein –> hier

Fachkundenachweis „FKN“

Der Fachkundenachweis berechtigt den Erwerb und das Mitführen von Seenotsignalmitteln. Er ist neben den Sportbootführererscheinen erforderlich, sobald bestimmte Seenotsignalmittel an Bord sind.
Weitere Informationen zum Fachkundenachweis –>hier


Falls Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit erreichen
– über unser Kontaktformular oder
– auch telefonisch unter 0178 / 200 99 45

Zuletzt überarbeitet am 01.08.2023 13:08