Frankenpokal
Wann?
20. bzw. 21.06.2020 / Absage jederzeit aufgrund der Corona-Pandemie möglich. Bitte kurzfristig unter www.segelgemeinschaft.de informieren!
Steuermannsbesprechung entfällt; Infos vorab online unter www.segelgemeinschaft.de
Startbereitschaft jeweils 11.00 Uhr
Was?
– 420er
– Korsare
– Laser
– Laser Bahia
– Achat
(ggf. Wertung als Erlanger Stadtmeisterschaft)
Wie?
Gesegelt werden bis zu 4 Wettfahrten, bei 4 Wettfahrten 1 Streicher
Es gelten die neuesten Bestimmungen der ISAF, des DSV, die jeweiligen Klassenvorschriften und die Segelanweisung der SGE
Unterkunft?
Campingplatz direkt neben dem Clubgelände oder auf dem Clubgelände
Quartierwünsche privat bitte melden bei RathjeTeilnehmen können Mitglieder der Erlanger Segelvereine und Segler mit Wohnsitz in Erlangen. Wir bitten auswärtige Besucher, in diesem Jahr auf die Teilnahme zu verzichten und freuen uns auf Eure Teilnahme im nächsten Jahr!
Preise?
Pokale für die ersten 3 in allen Klassen, Überraschungspreise für alle Teilnehmer
Startgeld?
420er, Korsar, Laser Bahia: 25 Euro pro Mannschaft
Laser: 12,50 Euro
2 Essen im Startgeld enthaltenTeilnahme kostenlos
Meldung?
bis 18.06.20 über dieses Formular
Wertung?
Low – Point – System
Ausschreibung?
Ausschreibung Frankenpokal 2019
Haftungsausschluss:
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie
für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die
Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im
Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter –
Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing, die Klassenregeln sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Urheber- und Bildrechte
Die Daten der Regattateilnehmer/in (Name, Verein, Platzierung) kann der ausrichtende Verein in Aushängen sowie auf seiner Internetseite veröffentlichen. Der ausrichtende Verein behält sich außerdem die Weitergabe der oben angegebenen Daten an Presse, Print- oder Telemedien vor. Dies gilt gleichermaßen für Fotos und sonstige digitale Daten der Teilnehmer/in, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden sind.